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MAHENA SAFARIS Reiseunterlagen – mit Insiderwissen durch das Südliche Afrika

Bei einer Buchung mit MAHENA SAFARIS haben Sie die Sicherheit, mit bestem Hintergrundwissen zu Ihrer Reise versorgt zu werden. Als Spezialreiseveranstalter für Südafrika, Namibia, Botswana, Mosambik und Simbabwe sind wir bestens mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut und geben Ihnen, nach erfolgter Buchung, detaillierte Informationen zu Ihrer Reise.

Bei all unseren Selbstfahrerreisen bekommen Sie ein ausführliches Reisehandbuch mit Kartenmaterial, Routenbeschreibung, Tipps und Tricks entlang der Strecke sowie allen Vouchern und gebuchten Tickets.
Das Reisehandbuch erreicht Sie gut verpackt, zusammen mit dem unverzichtbaren MAHENA SAFARIS Reiseadapter.

Für unsere Gruppenreisen durch Afrika übersenden wir Ihnen ebenso alle wichtigen Dokumente und Voucher, sobald Ihre Buchung abgeschlossen ist.

Eine übersichtliche Packliste haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.

Wichtige Dokumente für Ihre Afrika Reise

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig das Ablaufdatum Ihres Reisepasses. Zur Einreise werden mindestens zwei freie Seiten im Reisepass benötigt, für einige Länder ist es zusätzlich notwendig, ein Visum zu beantragen. Wir unterstützen sie gern dabei oder Sie nutzen hierfür den Online Visum Service. Weiterhin muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate gültig sein. Passinhaber mit weniger als zwei freien Seiten wird die Einreise verweigert!
Ein internationaler Führerschein ist in allen Ländern des südlichen Afrika Pflicht. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Beantragung bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle.

Wichtige Hinweise zur Einreise mit Kindern nach Südafrika

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen ab 01.06.2015:
Personen unter 18 Jahren müssen bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Elternteile hervorgehen. Reist ein minderjähriges Kind nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde.
Personen, die mit minderjährigen Kindern reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der/die Minderjährige in Südafrika reisen soll. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.